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Approbationsordnung für Apotheker – AAppO

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1(Fundstelle des Originaltextes:
2BGBl. I 1989, 1500)

 
Herr/Frau........................... ist in der Zeit vom ...............
bis ..................... nach § 4 der Approbationsordnung für Apotheker
praktisch ausgebildet worden.
Er/Sie hat in dieser Zeit ganztägig mitgearbeitet und die in § 4 Abs. 2
angeführten Tätigkeiten ausgeführt. Die Ausbildung
ist vom ................................................................
bis ......................... unterbrochen/nicht unterbrochen worden.*)

................, den ...............
Siegel oder Stempel

.....................................
(Name der Ausbildungsstätte)


.....................................
(Unterschrift des für die Ausbildung

Verantwortlichen)

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*) Nichtzutreffendes streichen.

Zuletzt geändert durch Art. 1 V v. 7.6.2023 I Nr. 148
Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25